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   BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94   

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BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94 (https://dejure.org/1995,562)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2 C 7.94 (https://dejure.org/1995,562)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2 C 7.94 (https://dejure.org/1995,562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beihilfeleistungen für eine Heilbehandlung - Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim - Fürsorgepflichten eines Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 79; BhV § 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Beihilfe nur für die 'Unterbringung geistig Kranker in Pflegeeinrichtungen'

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beihilfefähigkeit bei Unterbringung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.01.1982 - 2 C 46.81

    Beihilfe und Erhöhung des Bemessungssatzes der Beihilfe für Beamtenwaisen bei

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
    Auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kann danach allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - [BVerwGE 60, 212, 220]; vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [BVerwGE 64, 333, 343 = Buchholz 237.1 Art. 86 Nr. 7]).

    Im übrigen gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, daß der berücksichtigungsfähige körperlich oder geistig kranke Angehörige im Falle einer notwendigen dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [BVerwGE 80, 328, 333 f.]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 2 B 145.94 -, nicht veröffentlicht).

    Insoweit handelt es sich nicht um "mindere" Ansprüche, sondern lediglich um andere, die deshalb bestehen, weil beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36. und 37.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [aaO.]).

  • BVerwG, 27.10.1988 - 2 C 62.86

    Unterricht - Erfüllung der Schulpflicht - Heilpädagogische Behandlung - Beihilfe

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
    Zutreffend ist das Berufungsgericht aber dann davon ausgegangen, daß daneben gemäß § 9 Abs. 1 S. 1 BhV die Unterbringung in bestimmten Einrichtungen erforderlich ist, nämlich in Kranken-, Heil- oder Pflegeanstalten sowie Pflegeheimen, die der dauernden Unterbringung und Pflege körperlich oder geistig Kranker zu dienen haben (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [Buchholz 271 Nr. 5, zu § 5 BV Baden-Württemberg]).

    Im übrigen gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, daß der berücksichtigungsfähige körperlich oder geistig kranke Angehörige im Falle einer notwendigen dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [BVerwGE 80, 328, 333 f.]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 2 B 145.94 -, nicht veröffentlicht).

    Insoweit handelt es sich nicht um "mindere" Ansprüche, sondern lediglich um andere, die deshalb bestehen, weil beamtenrechtliche Ansprüche nicht gegeben sind (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 30. Juni 1983 - BVerwG 2 C 36. und 37.81 - [Buchholz 238.911 Nr. 4 BhV Nr. 1]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [aaO.]).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 19.79

    Beihilfe - Beihilfeberechtigter - Beihilfefähige Aufwendungen - Bemessungssatz -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
    Auf die allgemeinen Vorschriften über die Fürsorgepflicht kann danach allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. Urteile vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 19.79 - [BVerwGE 60, 212, 220]; vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [BVerwGE 64, 333, 343 = Buchholz 237.1 Art. 86 Nr. 7]).
  • BVerwG, 28.04.1988 - 2 C 58.85

    Bundesbahnbeamter - Dienstherr - Kostenbeihilfe - Alkoholentwöhnungsbehandlung -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
    Dabei unterliegen sie der revisionsgerichtlichen Prüfung im gleichen Umfang wie revisible Rechtsnormen (vgl. u.a. Urteile vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - [BVerwGE 72, 119, 121] m.w.N. und vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 58.85 - [BVerwGE 79, 249 = Buchholz 270 § 7 Nr. 1]).
  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 48.84

    Beihilfe, Beamte: Anrechnung von Krankenkassenleistungen

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
    Dabei unterliegen sie der revisionsgerichtlichen Prüfung im gleichen Umfang wie revisible Rechtsnormen (vgl. u.a. Urteile vom 18. September 1985 - BVerwG 2 C 48.84 - [BVerwGE 72, 119, 121] m.w.N. und vom 28. April 1988 - BVerwG 2 C 58.85 - [BVerwGE 79, 249 = Buchholz 270 § 7 Nr. 1]).
  • BVerwG, 07.10.1965 - VIII C 63.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
    Sie beruht auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1965 - BVerwG 8 C 63.63 - (BVerwGE 22, 160 [166] = Buchholz 238.91 Nr. 3 BhV Nr. 7 = ZBR 1966, 123 [124]).
  • BVerwG, 28.03.1995 - 2 B 145.94

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 7.94
    Im übrigen gebietet es die Fürsorgepflicht nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, daß der berücksichtigungsfähige körperlich oder geistig kranke Angehörige im Falle einer notwendigen dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auch auf Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angewiesen ist (vgl. Urteile vom 21. Januar 1982 - BVerwG 2 C 46.81 - [aaO.]; vom 27. Oktober 1988 - BVerwG 2 C 62.86 - [BVerwGE 80, 328, 333 f.]; Beschluß vom 28. März 1995 - BVerwG 2 B 145.94 -, nicht veröffentlicht).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2007 - 5 LB 22/05

    Anspruch eines Vaters auf Kostenübernahme für die Unterkunft und Verpflegung

    In seinem Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - habe das Bundesverwaltungsgericht zu den hier maßgeblichen Fragen unter anderem ausgeführt, dass § 9 Abs. 1 BhV a. F. nicht nur solche Einrichtungen erfasse, die ausschließlich der dauernden Unterbringung und Pflege körperlich oder geistig Kranker dienten.

    Nach dieser Judikatur (insbesondere Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 -, Buchholz 270, § 9 BhV Nr. 3, zitiert nach Juris, RdNr. 22 f.) kommt es für die Beantwortung der Frage, ob eine Einrichtung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 BhV a. F. [und damit auch im Sinne der Nrn. 1.1 und 2.3 RiHU 1993 und 1994] vorliegt, die der dauernden Unterbringung und Pflege körperlich oder geistig Kranker zu dienen hat, im Wesentlichen auf den Zweck und Charakter der Einrichtung an.

    Denn das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 3. Februar 1997 - BVerwG 2 B 133.96 - (Seiten 4 und 5 des Beschlussabdrucks) keineswegs klargestellt, dass Einrichtungen, in denen - ihrem Zweck entsprechend - schon bezogen auf die Betreuung jedes einzelnen Patienten die Rehabilitation und nicht die Pflege "im Vordergrund" stehe, keine gemischten Einrichtungen im Sinne seines Urteils vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - seien.

    Vielmehr sind mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 24.08.1995 - BVerwG 2 C 7.94 -, a. a. O., zitiert nach Juris, RdNr. 21 des Langtextes) die für die Einordnung von Grenzfällen - auch nach den RiHU 1993 und 1994 - maßgeblichen Gesichtspunkte aus der Entstehungsgeschichte sowie dem Sinn und Zweck des § 9 Abs. 1 BhV a. F. zu entnehmen.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht deshalb in seiner Entscheidung vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - (a. a. O., zitiert nach Juris, RdNr. 20 des Langtextes) von einem abschließenden und nicht lediglich beispielhaften Charakter der Aufzählung in § 9 Abs. 1 Satz 1 BhV a. F. aus.

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 29.98

    Beihilfe, beamtenrechtliche - für Fahrkosten; Fahrkosten, beamtenrechtliche

    Deshalb läßt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Beihilfeanspruch regelmäßig nicht unmittelbar aus der dem Dienstherrn gegenüber dem Beamten gemäß § 79 BBG obliegenden Fürsorgepflicht herleiten, soweit die Beihilfevorschriften für bestimmte Aufwendungen die Beihilfefähigkeit beschränken oder ausschließen (z.B. BVerwGE 60, 212 ; 64, 333 ; Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).

    Unmittelbar auf den verfassungsrechtlich (Art. 33 Abs. 5 GG) vorgegebenen Grundsatz der Fürsorge kann ein Anspruch nur ausnahmsweise gestützt werden, wenn die Fürsorgepflicht andernfalls in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 45, 172 ; BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 7.94 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 1 A 1481/10

    Verfassungsrechtlich verankerte Fürsorgepflicht eines Dienstherrn hinsichtlich

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. August 1995 - 2 C 7.94 - gebiete es die Fürsorgepflicht auch nicht, über die in den Beihilfevorschriften festgelegten Ansprüche hinaus eine Untergrenze für die Beihilfe so festzulegen, dass der Beihilfeberechtigte bzw. berücksichtigungsfähige Angehörige im Falle einer dauernden Unterbringung wegen Pflegebedürftigkeit nicht auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen sei.

    - BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - 2 C 7.94 -, ZBR 1996, 46 = juris, Rn. 26 - meint, auf die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen nach dem SGB XII (hier in der Gestalt von Hilfe zur Pflege, §§ 61 ff SGB XII) verwiesen werden.

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95   

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VGH Hessen, Entscheidung vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 (https://dejure.org/1995,3647)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 (https://dejure.org/1995,3647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber; Heranziehung von Hilfskriterien (hier: Lebensalter)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 279
  • DVBl 1995, 1258 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 1 TG 1659/94

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: Auswahlentscheidung -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95
    Zwar hat der Senat entschieden, daß der Dienstherr die positive oder negative Entwicklungstendenz eines Bewerbers, die bei der Berücksichtigung früherer dienstlicher Beurteilungen erkennbar werden kann, im Rahmen seiner Auswahlentscheidung mit abwägen muß (vgl. Beschluß des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -).

    Leistungsfremde, hauptsächlich am Zeitablauf orientierte Hilfskriterien, zu denen insbesondere auch das Lebensalter gehört, dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 2. Juli 1990 - 1 TG 1376/90 - und vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -).

    Sachgerecht, weil am Leistungsgrundsatz orientiert sind die Hilfskriterien der Ergebnisse früherer dienstlicher Beurteilungen einschließlich einer erkennbaren Entwicklungstendenz (Beschluß des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -), hilfsweise des Ergebnisses der 2. Fachprüfung sowie des Beförderungsdienstalters, der seit der letzten Beförderung vergangenen Zeit (vgl. Beschluß des Senats vom 21. Juli 1994 - 1 TG 1564/94 -); diese Hilfskriterien dürfen nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung in § 10 Abs. 2 HGlG grundsätzlich nur insoweit berücksichtigt werden, als ihnen für Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber Bedeutung zukommt.

  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95
    Dementsprechend hat der Senat in der zitierten Rechtsprechung stets betont, daß die Anwendung von Hilfskriterien nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn der Dienstherr sich zuvor bemüht hat, mit Hilfe hinreichend differenzierender Beurteilungen anhand der rechtlich gebotenen Leistungskriterien eine Bestenauslese vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.11.1993, 1 TG 1465/93, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und vom 19. April 1995 a.a.O., S. 10 f. des Abdrucks); wenn also die Beurteilungen sowohl im einzelnen als auch im Gesamtergebnis so stark einander angenähert sind, daß nur der Rückgriff auf Hilfskriterien eine sachgerechte, beurteilungsfehlerfreie Auswahlentscheidung ermöglicht.

    Das Hilfskriterium muß sachgerecht sein; der Dienstherr ist gehalten, das im Hinblick auf den zu besetzenden Dienstposten sachnächste Hilfskriterium heranzuziehen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347, 349; vom 21. Juli 1994 - 1 TG 1564/94 - sowie vom 23. August 1994 -1 TG 1516/94 -).

  • VGH Hessen, 19.04.1995 - 1 TG 2801/94

    Beförderungsauswahlverfahren: einstweilige Anordnung zur Sicherung des Anspruchs

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95
    Jede andere Betrachtungsweise führt zu einem "Gleichmachen" und öffnet Hilfskriterien Tür und Tor, die vom Leistungsgrundsatz und vom Gebot der Bestenauslese nicht mehr umfaßt sind (so ausdrücklich Beschluß des Senats vom 19. April 1995 - 1 TG 2801/94 -).

    Dementsprechend hat der Senat in der zitierten Rechtsprechung stets betont, daß die Anwendung von Hilfskriterien nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn der Dienstherr sich zuvor bemüht hat, mit Hilfe hinreichend differenzierender Beurteilungen anhand der rechtlich gebotenen Leistungskriterien eine Bestenauslese vorzunehmen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19.11.1993, 1 TG 1465/93, NVwZ-RR 1994, 347 ff. und vom 19. April 1995 a.a.O., S. 10 f. des Abdrucks); wenn also die Beurteilungen sowohl im einzelnen als auch im Gesamtergebnis so stark einander angenähert sind, daß nur der Rückgriff auf Hilfskriterien eine sachgerechte, beurteilungsfehlerfreie Auswahlentscheidung ermöglicht.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95
    Zwar trifft es zu, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats geringfügige Unterschiede in einzelnen Leistungsmerkmalen im Rahmen eines aktuellen Eignungsvergleichs und Leistungsvergleichs zwischen mehreren Bewerbern die Annahme eines entscheidenden Eignungsvorsprungs nicht rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1988, BVerwGE 80, 123, 126 = NJW 1989, 538; Beschlüsse des Senats vom 24. Oktober 1989 - 1 TG 3049/89 -, vom 20. Juli 1993 - 1 TG 904/93 - sowie vom 25. Oktober 1994 - 1 TG 1968/94 -), weil sie in der Regel kein eindeutiges Gesamturteil erlauben und somit eine hierauf beruhende Auswahlentscheidung nicht allein tragen.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95
    Die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens verletzt den Antragsteller in seinem vom Senat in ständiger Rechtsprechung als Bewerbungsverfahrensanspruch bezeichneten grundrechtsgleichen Recht auf faire und (chancengleiche) gleiche, verfahrensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Behandlung seiner Bewerbung (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 TG 2675/88 -, ZBR 1988, 291, 292 sowie vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95
    Die Art und Weise des vom Antragsgegner durchgeführten Auswahlverfahrens verletzt den Antragsteller in seinem vom Senat in ständiger Rechtsprechung als Bewerbungsverfahrensanspruch bezeichneten grundrechtsgleichen Recht auf faire und (chancengleiche) gleiche, verfahrensfehlerfreie und beurteilungsfehlerfreie Behandlung seiner Bewerbung (vgl. hierzu Beschlüsse des Senats vom 12. Januar 1988 - 1 TG 2675/88 -, ZBR 1988, 291, 292 sowie vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 02.07.1990 - 1 TG 1376/90

    Beamtenbeförderung: gleiche Eignung; Vorwegbeförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95
    Leistungsfremde, hauptsächlich am Zeitablauf orientierte Hilfskriterien, zu denen insbesondere auch das Lebensalter gehört, dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 2. Juli 1990 - 1 TG 1376/90 - und vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 2 B 10778/12

    Einstweilige Anordnung - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit -

    Das ist mit dem verfassungsrechtlichen Leistungsgrundsatz nicht vereinbar (so auch HessVGH, Beschlüsse vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347 und vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 - , NVwZ-Rr 1996, 279, 4; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30. Mai 1996 - 2 M 36/96 -.
  • BVerwG, 12.03.1997 - 2 B 132.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung der angefochtenen Entscheidung vom Beschluß des erkennenden Senats vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - und von den Beschlüssen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - <NVwZ-RR 1994, S. 347> sowie vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 - <NVwZ-RR 1996, S. 279> liegt nicht vor.

    Bei der von der Beschwerde gerügten Abweichung des angefochtenen Beschlusses von den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in seinen Beschlüssen vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - zur Frage einer Beschränkung der Skala der zu vergebenden Gesamturteile auf vier Bewertungsstufen und einer etwaigen Beurteilungspraxis sowie vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 - dazu, daß leistungsfremde, am Zeitablauf orientierte Auswahlkriterien (hier Lebensalter) nur in seltenen Ausnahmefällen herangezogen werden dürften, fehlt es an der gebotenen Darlegung (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

  • VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung nach Art. 33

    Die beschließende Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VG Kassel, 18.12.2017 - 1 L 5296/17

    Art. 33 GG, § 10 HBG

    Bezogen auf das Gesamturteil werden Bewertungsunterschiede von weniger als einem Punkt in einem 15-Punkte-System als "im Wesentlichen gleiche" Beurteilung angesehen, wobei aus dieser Leitlinie keine starre Grenze hergeleitet werden darf (HessVGH, Beschluss vom 16.05.1995, 1 TG 772/95, NVwZ-RR 1996, 279; VGH München, Beschluss vom 17.05.2013, 3 CE 12.2469, BeckRS 2013, 51511 (in diesem Fall 16-Punkte-Skala)).

    Auszugleichen sind mit Hilfe einer solchen Betrachtungsweise lediglich (mögliche) unterschiedliche individuelle Sichtweisen und Bewertungsmaßstäbe der verschiedenen Beurteiler, nicht jedoch erkennbare Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Bewerbern (HessVGH, Beschluss vom 16.05.1995, 1 TG 772/95, NVwZ-RR 1996, 279).

  • VGH Hessen, 09.06.2005 - 1 TG 890/05

    Staatliche Revierleitung; Bewerberauswahl; Auswahlzuständigkeit;

    In derartigen Fällen sind zu den Beurteilungen regelmäßig differenziertere Erwägungen anzustellen, insbesondere ob die Bewertung bestimmter Einzelmerkmale einen Leistungsvorsprung ergibt, oder ob frühere dienstliche Beurteilungen eine bestimmte Entwicklungstendenz erkennen lassen (Beschlüsse des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 - ZBR 1995, 7 und vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 - NVwZ-RR 1996, 279).
  • VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18

    Konkurrentenstreit; Dienstposten Finanzamtsvorsteher; Fehlerhafte

    Beurteilungsunterschiede in den Einzelmerkmalen von einem Punkt in einem 17-Punkte-System, das den sieben Notenstufen des Gesamturteils zugeordnet wird, sind nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht als signifikanter Bewertungsvorsprung anzusehen (vgl. bereits zu einem 13-Punkte-System VG Wiesbaden, Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI - vgl. auch zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VGH Hessen, 16.06.1998 - 1 TZ 45/98

    Bewerberauswahl für eine Beförderungsstelle - Eignungsprognose

    Dienstalter und Familienstand kommen als Hilfskriterien ohnehin nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, weil sie leistungsfremd sind (vgl. dazu grundlegend Beschluß des Senats vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -, ZBR 1995, 109; siehe ferner Beschluß vom 16. Mai 1995 - 1 TG 772/95 -, NVwZ-RR 1996, 279 sowie zuletzt Urteil vom 9. Juli 1997 - 1 UE 3581/95 -, ESVGH 48, 80).
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Die Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Die Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • OVG Saarland, 06.03.1996 - 1 R 9/95

    Beförderung; Beamter; Besoldungsgruppe; Kriminalhauptkommissar;

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  • VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95

    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks

  • VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17

    Schulfachliches Überprüfungsverfahren

  • VG Frankfurt/Main, 07.02.2002 - 9 G 4751/01

    Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens bei Beförderungsentscheidung

  • VG Ansbach, 07.09.2010 - AN 1 E 10.01725

    Dienstpostenvergabe; gleiches Gesamturteil bei gleichem statusmäßigem Amt

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6774
BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93 (https://dejure.org/1995,6774)
BVerwG, Entscheidung vom 01.09.1995 - 8 C 16.93 (https://dejure.org/1995,6774)
BVerwG, Entscheidung vom 01. September 1995 - 8 C 16.93 (https://dejure.org/1995,6774)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mietbeihilfe - Dienstbezüge und Unterhaltssicherungsleistungen - Dringend benötigter Wohnraum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 279 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.05.1964 - VIII C 269.63

    Anrechnung einer Urlaubsvergütung auf Leistungen nach dem

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93
    Mit Blick auf diesen allgemeinen Rechtsgedanken und die Zielsetzung des Unterhaltssicherungsgesetzes, dem zum Grundwehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen eine seinen bisherigen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen (vgl. etwa Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VIII C 269.63 - Buchholz 448.3 § 11 USG Nr. 1 S. 1), ist in Fällen der vorliegenden Art § 1 Abs. 2 Satz 2 USG entsprechend anzuwenden.

    Allerdings ist die Vorschrift des § 1 Abs. 2 Satz 2 USG nur auf Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis anzuwenden, die denjenigen Lebensunterhalt sicherzustellen haben, der auch durch Leistungen zur Unterhaltssicherung gewährleistet werden soll (vgl. Urteil vom 6. Mai 1964 - BVerwG VIII C 269.63 - Buchholz 448.3 § 11 USG Nr. 1).

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 12.81

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge; Rückzahlung von

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93
    Der Dienstherr kann sich auf einen - ihm selbst zur Last fallenden - Verstoß gegen ein etwa aus § 9 Abs. 1 ArbPlSchG herzuleitendes Beschäftigungsverbot nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mit dem Ziel der Rückforderung der gezahlten Dienstbezüge berufen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 2 S. 1 (3) und Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 S. 21 (22)).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93
    Abordnung (vgl. § 17 Abs. 1 BRRG, § 27 Abs. 1 BBG) bedeutet vielmehr die vorübergehende Zuweisung einer dem Amt des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei die Zugehörigkeit zur bisherigen Stammdienststelle aufrechterhalten bleibt (vgl. Urteile vom 20. April 1977 - BVerwG VI C 154.73 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18 S. 10 (13) und vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 18.82 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 4 S. 2 (3) m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.1984 - 2 C 18.82

    Streikarbeit

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93
    Abordnung (vgl. § 17 Abs. 1 BRRG, § 27 Abs. 1 BBG) bedeutet vielmehr die vorübergehende Zuweisung einer dem Amt des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei die Zugehörigkeit zur bisherigen Stammdienststelle aufrechterhalten bleibt (vgl. Urteile vom 20. April 1977 - BVerwG VI C 154.73 - Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 18 S. 10 (13) und vom 10. Mai 1984 - BVerwG 2 C 18.82 - Buchholz 232 § 55 BBG Nr. 4 S. 2 (3) m.w.N.).
  • BVerwG, 10.04.1990 - 2 B 43.90

    Abordnung eines Lehrers an eine auswärtige Schule

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93
    Demgemäß hat auch ein unter Ortswechsel abgeordneter Beamter bei seiner Beschäftigungsdienststelle die volle regelmäßige Arbeitszeit abzuleisten (vgl. Beschluß vom 10. April 1990 - BVerwG 2 B 43.90 - Buchholz 237.0 § 90 BaWüLBG Nr. 3 S. 4).
  • BVerwG, 16.01.1992 - 2 CB 25.89

    Rechtsfolge der Rechtskraft einer sich auf einen nichtigen Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93
    Der Dienstherr kann sich auf einen - ihm selbst zur Last fallenden - Verstoß gegen ein etwa aus § 9 Abs. 1 ArbPlSchG herzuleitendes Beschäftigungsverbot nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nicht mit dem Ziel der Rückforderung der gezahlten Dienstbezüge berufen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 12.81 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 2 S. 1 (3) und Beschluß vom 16. Januar 1992 - BVerwG 2 CB 25.89 - Buchholz 240 § 12 BBesG Nr. 19 S. 21 (22)).
  • BVerwG, 03.05.1974 - VI B 86.73

    Beurlaubung eines Sanitätsoffizier-Anwärters zum Studium - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 01.09.1995 - 8 C 16.93
    Die Abordnung eines Beamten zur Fortbildung steht einer Beurlaubung zum Studium nicht gleich (vgl. Beschluß vom 3. Mai 1974 - BVerwG VI B 86.73 - Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 3 S. 3 f.).
  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 6 ZB 15.259

    Unterhaltssicherung; Berufssoldat im Ruhestand; Mindestleistung;

    Das widerspräche dem allgemeinen Rechtsgedanken des Unterhaltssicherungsgesetzes, dass öffentliche Kassen Leistungen zur Unterhaltssicherung nicht doppelt erbringen sollen (vgl. BVerwG, U.v. 1.9.1995 - 8 C 16.93 - juris Rn. 10).

    Das Unterhaltssicherungsgesetz bezweckt "nur", dem Herangezogenen eine seinen bisherigen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U.v. 1.9.1995 - 8 C 16.93 - juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 09.10.2015 - 6 ZB 15.371

    Unterhaltssicherung, Berufssoldat, Ruhegehalt, Mindestleistung,

    Das widerspräche dem allgemeinen Rechtsgedanken des Unterhaltssicherungsgesetzes, dass öffentliche Kassen Leistungen zur Unterhaltssicherung nicht doppelt erbringen sollen (vgl. BVerwG, U. v. 1.9.1995 - 8 C 16.93 - juris Rn. 10).

    Das Unterhaltssicherungsgesetz bezweckt "nur", dem Herangezogenen eine seinen bisherigen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, U. v. 1.9.1995 - 8 C 16.93 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen, 14.03.2012 - 5 A 199/09

    Anspruch eines Zivildienstleistenden auf Mietbeihilfe nach dem USG für das

    Dies entspricht dem in § 1 Abs. 1 USG niedergelegten, durch § 7a USG bezüglich Wohnraums konkretisierten Zweck des Unterhaltssicherungsgesetzes, dem Dienstleistenden eine seinen bisherigen wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen (BVerwG, Urt. v. 1. September 1995 - 8 C 16/93 -, juris Rn. 10 = Buchholz 448.3 § 7a USG Nr. 4; BVerwG, Urt. v. 8. Juli 1994 - 8 C 33/93 -, juris Rn. 18 = NVwZ-RR 1995, 42 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2022 - 2 LA 8/19

    Unterhaltssicherung für Reservisten; Anrechnung einer privaten Rentenversicherung

    Das Unterhaltssicherungsgesetz bezweckt, dem Herangezogenen eine seinen bisherigen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen, aber keine Besserstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. September 1995 - 8 C 16/93 -, juris Rn. 10; VGH München, Beschluss vom 5. November 2018 - 6 ZB 18.2012 -, juris Rn. 9-13; Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 6 ZB 15.259 -, juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 05.11.2018 - 6 ZB 18.2012

    Keine Unterhaltssicherung für Reservisten ohne Verdienstausfall

    Das Unterhaltssicherungsgesetz bezweckt, dem Herangezogenen eine seinen bisherigen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen entsprechende Lebenshaltung zu ermöglichen, aber keine Besserstellung von Teilzeitbeschäftigten (vgl. BVerwG, U.v. 1.9.1995 - 8 C 16.93 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 9.10.2015 - 6 ZB 15.259 - juris Rn. 10).
  • VG Düsseldorf, 03.06.2004 - 11 K 1688/03

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Zivildienstleistenden auf Gewährung einer

    II/3210, abgedruckt bei: Eichler/Oestreicher/Decker, a.a.O., Teil 6 Gl.-Nr. 600 S. 18; BVerwG, Urteil vom 1. September 1995 - 8 C 16.93 -, Eichler/Oestreicher/Decker, a.a.O., Teil 7 Gl.-Nr. 707a S. 320 (322); OVG NRW, Urteil vom 19. Juni 1990 - 12 A 993/87 -, Eichler/Oestreicher/Decker, a.a.O., Gl.-Nr. 707a S. 197 (201).
  • VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2869

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abordnung im Bereich der Deutschen

    Abordnung (vgl. § 17 Abs. 1 BRRG, § 27 Abs. 1 BBG) bedeutet die vorübergehende Zuweisung einer dem Amt des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei die Zugehörigkeit zur bisherigen Stammdienststelle aufrechterhalten bleibt (BVerwG vom 1.9.1995, Az: 8 C 16/93 Buchholz 448.3 § 7a USG Nr. 4 m.w.N.; vom 28.5.2002, Az. 6 P 9/01, ZTR 2002, 298).
  • VGH Bayern, 12.12.2002 - 3 CS 02.2901

    Abordnung des Postbeamten zur Zentrale der Deutschen Postbank AG für die Dauer

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Rechtsprechung
   VerfGH Bayern, 27.10.1995 - 161-VI-93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13287
VerfGH Bayern, 27.10.1995 - 161-VI-93 (https://dejure.org/1995,13287)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1995 - 161-VI-93 (https://dejure.org/1995,13287)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1995 - 161-VI-93 (https://dejure.org/1995,13287)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 279
 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Bayern, 30.10.2019 - 52-VI-18

    Aufhebung eines in einer Wohnungseigentumssache ergangenen Urteils - Verletzung

    Aufgrund dieser Dispositionsfreiheit steht es ihm frei, seine Verfassungsbeschwerde ganz oder teilweise zurückzunehmen (vgl. VerfGH vom 27.10.1995 VerfGHE 48, 132/135) oder die Prüfung nachträglich auf einzelne behauptete Grundrechtsverletzungen zu beschränken.
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